| |
Mit
einem neu geschaffenen Gütesiegel hat der Bundesverband Deutscher Verpflegungs-
und Vending-Unternehmen e.V. in Köln erstmals Qualitätsstandards
für den professionellen Betrieb von Getränke- und Verpflegungsautomaten
festgelegt. Das Gütesiegel wird nur BDV-Mitgliedern verliehen,
die sich zur Einhaltung der strengen Kriterien verpflichten. |
| |
Mit
dem Gütesiegel soll in der Öffentlichkeit, bei Unternehmen, Behörden
und Verbrauchern das Vertrauen in Getränke- und Verpflegungsautomaten
und die damit erbrachte Dienstleistung gesteigert werden. |
| |
Zugleich
soll der Kunde des Automatendienstleisters mit dem Gütesiegel die Gewißheit
erhalten, einen Partner gefunden zu haben, der für die Qualität
seiner Leistungen und Produkte, sowie für die Lebensmittelhygiene einsteht. |
| |
Das
Gütesiegel wird auf Antrag für die Dauer von zwei Jahren durch
den BDV-Vorstand verliehen. Die Einhaltung der Bedingungen wird durch ein
neutrales Fachunternehmen stichprobenartig überprüft. |
| |
Die
Kriterien des Gütesiegels beziehen sich auf: |
| |
-
Informationspflicht des Firmeninhabers/Geschäftsführers |
| |
-
Hygiene |
| |
-
Zustand der Automaten |
| |
-
Produktqualität |
| |
-
Kennzeichnung von Produkten und Geräten |
| |
-
Arbeitskleidung |
| |
-
Servicefahrzeug |
| |
-
Verhaltenskodex für das Personal einschließlich Schulungen |
| |
-
Betriebsräume |
| |
-
Kundendienst |
| |
-
Verträge |
zurück |