Das BDV-Gütesiegel

 
  Mit einem neu geschaffenen Gütesiegel hat der Bundesverband Deutscher Verpflegungs- und Vending-Unternehmen e.V. in Köln erstmals Qualitätsstandards für den professionellen Betrieb von Getränke- und Verpflegungsautomaten festgelegt. Das Gütesiegel wird nur BDV-Mitgliedern verliehen, die sich zur Einhaltung der strengen Kriterien verpflichten.
  Mit dem Gütesiegel soll in der Öffentlichkeit, bei Unternehmen, Behörden und Verbrauchern das Vertrauen in Getränke- und Verpflegungsautomaten und die damit erbrachte Dienstleistung gesteigert werden.
  Zugleich soll der Kunde des Automatendienstleisters mit dem Gütesiegel die Gewißheit erhalten, einen Partner gefunden zu haben, der für die Qualität seiner Leistungen und Produkte, sowie für die Lebensmittelhygiene einsteht.
  Das Gütesiegel wird auf Antrag für die Dauer von zwei Jahren durch den BDV-Vorstand verliehen. Die Einhaltung der Bedingungen wird durch ein neutrales Fachunternehmen stichprobenartig überprüft.
  Die Kriterien des Gütesiegels beziehen sich auf:
  - Informationspflicht des Firmeninhabers/Geschäftsführers
  - Hygiene
  - Zustand der Automaten
  - Produktqualität
  - Kennzeichnung von Produkten und Geräten
  - Arbeitskleidung
  - Servicefahrzeug
  - Verhaltenskodex für das Personal einschließlich Schulungen
  - Betriebsräume
  - Kundendienst
  - Verträge zurück